Die Geschichte
Geschichte des Hause Eisenbahnerheim – jetzt Zentrum für Bewegung
In vorhandenen Archivunterlagen wurde erstmals 1722 der Gasthof Rasephas erwähnt und zwar in einer Kaufurkunde, wonach ein Christoph Hänsel dieses Grundstück von Hans Schnabel erwarb. Daraus kann man schlussfolgern, dass der Gasthof wahrscheinlich bereits früher (16. bzw. 17. Jahrhundert) existiert hatte.
Im Jahre 1740 wird Johann Michael Merkel und 1782 Hans Winkler als Bewirtschafter nachgewiesen und 1823 übernahm sein Sohn als Erbe dieses Gewerbe. Wenig später im Jahre 1838, wird der Gasthof als Handfrongut nebst Schankgerechtigkeiten von den Winkler’schen Erben an Johann Georg Herold veraeussert. Damit taucht der Name Herold als Eigner des Gasthofes auf – bekanntlich ist bei den Altenburgern dieser Name heute noch in Erinnerung.
Überliefert ist auch, dass schon 1827 vom damaligen Schankwirt Winkler die Erlaubnis erworben wurde, eine Branntwein-Brennerei zu betreiben. Diese erteilte die Herzogliche Landesregierung mit der „Auflage“ mehr Nutzen aus der Schankwirtschaft zu erzielen. Für die Erlaubnis vereinnahmte der Fiskus 300 Taler.
1856 ging der Gasthof an seinen weiteren Herold’schen Erben über, welcher denn 1899 das Schankgut an Arnold Hannß aus Gorma verpachtete. Üblich war es, dass bei Eigentums- bzw. Pachtwechsel ein Leumundszeugnis gefordert wurde, wozu Auszüge aus dem Strafregister und Auskünfte vom Gemeindevorsteher einzuholen waren.
Aus einer vorliegenden Bescheinigung wird ersichtlich, welche Auflagen dem Wirt gestellt waren. Der Branntwein durfte nur in kleinen Mengen verabreicht werden und verkauft werden, Tanzbelustigungen waren zulässig, Fremde durften beherbergt werden, der Schenkwirt musste im Besitz er bürgerlichen Ehrenrechte sein und weitere Anforderungen gemäß Gewerbeverordnung erfüllen.
Weitere Pächter des Herold’schen Gasthofes waren von 1891-1906 Jacobs Koenig, von 1906-1919 Gustav Plischke sowie von 1919-1925 Franz Theil.
Das Betreiben einer Gaststätte war grundsätzlich an den Erwerb eines Erlaubnisscheines gebunden, welcher z.B. 1923 von Kreisverwaltungsgericht ausgestellt wurde. Gemäß Gasstättengesetz vom 11. Februar 1923 mussten Ordnung, Sicherheit und Wohlfahrt gewährleistet sein. Trunkenbolde mussten ferngehalten werden, Unsittlichkeiten, Schlemmerei und Ausbeutung durften nicht geduldet werden. Ebenso waren verbotene Spiele untersagt und Leichtsinnige oder Willenschwache durften nicht ausgenutzt werden.
Nach 1945 übernahm die Deutsche Reichsbahn die Baulichkeiten und betrieb bis 1991/92 das „Kulturhaus der Eisenbahner“. Neben der Gaststätte hatten im „Eisenbahnerheim“ mehrere Zirkel und Vereine ihre Heimstatt und in den beiden Sälen fanden vielfältige Veranstaltungen wie in den 50er Jahren Kinoaufführungen des „Landfilms“, Tanzveranstaltungen, Konzerte, öffentliche Feiern oder der legendäre „Rasephaser Karneval“ statt. Damit bildete das Eisenbahnerheim bis zur Schließung des Saalbetriebs ein heute nicht mehr vorhandenes kulturelles Zentrum des Ortsteiles.
Zentrum für Bewegung, Altenburg (Rasephas)
Steinbergstr. 1
04600 Altenburg OT Rasephas
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